Lieferungs-und Zahlungsbedingungen (AGB)

  1. Vertragsabschluss
    1. Vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
    2. Nach Vertragsabschluss getroffene zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn der Verkäufer diese schriftlich bestätigt.
  2. Datenschutzbestimmungen
    • Die vom Käufer im Zusammenhang mit Abschluss des Kaufvertrages gemachten personenbezogenen Angaben werden vom Verkäufer nur für eigene Zwecke, wie z. B. Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie Markt-und Meinungsforschung, eigene Werbeaktionen erhoben, verarbeitet und genutzt. Soweit diese nicht zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung benötigt werden, kann der Käufer der Nutzung seiner Daten jederzeit widersprechen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet ausschließlich dann statt, wenn sich der Verkäufer zur Vertragserfüllung eines Dritten bedient.
  3. Preise und Zahlungen
    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die Preise Abholpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
    2. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. Dekorations-und Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
    3. Der Kaufpreis und die zusätzlichen Arbeiten sind bei Lieferung bzw. Abholung bar zu bezahlen. Bei Teillieferung ist der Kaufpreis für die gelieferten Teile zur Zahlung fällig.
    4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche des Käufers rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
  4. Änderungsvorbehalte
    1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
    2. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung von Ausstellungsstücken, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
    3. Handelsübliche Farb-und Maserungsabweichungen bei Holz-und Kunststoffoberflächen bleiben vorbehalten.
    4. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück oder dem Muster, ggf. auch zu früheren Lieferungen, sind möglich und bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendete Materialien (z. B. Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Ebenso sind geringe Abweichungen bei nachträglich bestellten Ergänzungsstücken möglich. Holz-und Materialbezeichnungen beziehen sich regelmäßig auf die sichtbaren Frontflächen sofern keine weiteren Produktangaben oder Informationen enthalten sind. Die Mitverwendung anderer geeigneter Materialien ist soweit handelsüblich zulässig. Bei echtem Leder sind geringfügige und zumutbare Farbschattierungen, Mastfalten und Dornenrisse naturbedingt und handelsüblich und stellen deshalb keinen Mangel dar.
    5. Es können an die bestellten Waren qualitative Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten Ware gestellt werden können.
    6. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdatenbleiben vorbehalten.
    7. Die in Computerzeichnungen erstellten Skizzen und Pläne dienen nur der perspektivischen Darstellung. Griffanordnung, Frontaufteilung, Verblendung, Gehrungen, Materialschnitte und andere fertigungstechnische Details werden produktionsbedingt dem Verkäufer und seinen Vorlieferanten überlassen. Abweichungen von den Zeichnungen werden vom Käufer anerkannt.
  5. Lieferfrist
    1. Termine und Lieferfristen sind ungefähre Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    2. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und die Lieferung dann nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Nachfrist an den Käufer erfolgt.
    3. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich bei vom Verkäufer nicht zu vertretenen Störungen, bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, z. B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs-und Betriebsstörungen, Werkstoff-oder Energiemangel.
  6. Gefahrübergang
    • Die Gefahr, trotz Verlustes oder Schädigung, den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der übergabe der Ware auf den Käufer über.
  7. Montage
    1. Vor Beginn der Montage müssen alle Arbeiten an Wänden, Fußböden und Zuwegen soweit fortgeschritten sein, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Insbesondere ist ein funktionierender Elektroanschluss zur Verfügung zu stellen.
    2. Der Käufer hat über die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere über die Lage verdeckt geführter Elektro-, Gas-und Wasserleitungen, Auskunft zu geben.
    3. Die Verlegung von Gas-, Wasser-und Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf gehören nicht zu den Montageleistungen.
    4. Der Käufer hat zu gewährleisten, dass die Tragfähigkeit und Festigkeit der Wände und Decken so beschaffen ist, dass eine ordnungsgemäße Montage möglich ist und die Luftfeuchtigkeit in den Räumen, einschließlich der Wände innerhalb der für Möbel erforderlichen Grenzwerte liegen. Der Verkäufer kommt für Schäden, die durch vorgenannte Punkte entstehen, nicht auf.
    5. Das Montagepersonal ist nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungspflichten des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von dem Personal ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
  8. Abnahme, Zahlung, Schadenersatz und Aufrechnung
    1. Der Käufer hat die Kaufsache bei Anlieferung bzw. im Fall einer Abrufvereinbarung bei Lieferbereitschaft des Verkäufers zum angezeigten Termin abzunehmen.
    2. Der Käufer hat die mit dem Vertragsschluss vereinbarte Anzahlung zu dem vereinbarten Termin zu leisten. Bei nicht fristgerechtem Ausgleich der Anzahlung kann sich die Lieferung seitens des Verkäufers verzögern.
    3. Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug oder leistet er die vertraglich vereinbarte Anzahlung nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
    4. Wenn die Voraussetzungen des Absatzes 3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Abnahmeverzug oder mit dem Ausgleich der Anzahlung in Verzug geraten ist.
    5. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Verkäufer 30 % des Kaufpreises fordern. Dauert der Verzug des Käufers länger als einen Monat, kann der Verkäufer einen Ausgleich für die Lagerung der Ware in Höhe der örtlichen Speditionssätze verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe des pauschalen Prozentsatzes bzw. in Höhe der örtlichen Speditionssätze entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
    6. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  9. Rücktritt und Warenrücknahme
    1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu unterrichten.
    2. Der Verkäufer ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat. Gleiches gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer zahlt unverzüglich den vollen Kaufpreis voraus.
    3. Tritt der Verkäufer von dem Vertrag nach Auslieferung der Ware zurück oder nimmt der Verkäufer gelieferte Ware zurück, so hat er gegenüber dem Käufer einen Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, der Gebrauchsüberlassungen und der Wertminderungen in angemessener Höhe.
  10. Gewährleistung
    1. Ein Mangel der Ware liegt vor, wenn diese bei übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ein Mangel ist nicht gegeben, wenn die Kaufsache die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder wenn eine solche nicht vereinbart wurde, die Kaufsache sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck oder für die gewöhnliche Verwendung eignet.
    2. Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die bei ihm durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur-oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind, stellen keinen Mangel dar.
    3. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
    4. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
    5. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangel-hafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Insoweit gilt Ziffer 4. entsprechend.
    6. Die Sachmängelansprüche verjähren in zwei Jahren nach der übergabe bzw. entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung. Werden die Rechte erst nach Ablauf von sechs Monaten nach übergabe der Kaufsache geltend gemacht, liegt es beim Käufer nachzuweisen, dass die Kaufsache bereits bei übergabe mangelhaft war.
    7. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit übergabe der Sache schriftlich rügt.
  11. Haftung
    • Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Das gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  12. Eigentumsvorbehalt
    1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind. Er hat den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
    2. Jeder Standortwechsel oder Eingriff Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
    3. Wird die Ware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt oder eingebaut, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes zu der von ihm gelieferten Ware.
  13. Datenschutz
    1. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur wie in dem gesondert bereitgestellten Informationsblatt über die Datenverarbeitung nach Artikel 13, 14 EU-Datenschutzgrundverordnung Nr. 2016/679 beschrieben. Eine anderweitige Verwendung personenbezogener Daten erfolgt nur dann, wenn Sie in eine anderweitige Verwendung eingewilligt haben oder für eine anderweitige Verwendung eine gesetzliche Erlaubnis besteht; wir informieren Sie dann darüber gesondert.
    2. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten unterhalten wir geeignete und dem drohen- den Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Kenntnisnahme durch Dritte. Diese Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie Art und Umfang der jeweiligen Datenverarbeitung umgesetzt sowie während der Verarbeitungs- daueraufrechterhalten und angepasst.
  14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    • Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland oder ist sein Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers.
  15. Streitbeilegungs-Plattform
    • Wir sind zwecks Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
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    • Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
    • Straßburger Straße 8
    • 77694 Kehl am Rhein
    • Webseite: www.verbraucher-schlichter.de
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    • Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.
  16. Salvatorische Klausel
    • Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

KüchenTreff-Der FachMarktGmbH, Stand: 13.02.2019

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